In Spanien heiraten
Eine exotische Hochzeit in Spanien ... das Zeug, aus dem Träume gemacht sind! Wenn Sie vorhaben, in Spanien zu heiraten, gibt es mehrere rechtliche Rahmenbedingungen. Der Schlüssel zum Erfolg ist wie immer eine gute Forschung und Vorbereitung.

Erkundigen Sie sich immer rechtzeitig bei Ihrer Botschaft nach den aktuellen Anforderungen. Viele Botschaften empfehlen, dass Sie Ihre spanische Hochzeit über eine professionelle Agentur arrangieren. Hier sind jedoch einige Richtlinien, wenn Sie sich dafür entscheiden, es selbst zu tun.

Dokumentation

Folgende Dokumente werden benötigt:

- Antragsformular - beim Standesamt oder beim Amtsgericht
- Pässe
- Geburtsurkunden
- Nachweis der Beendigung aller früheren Ehen - frühere Heiratsurkunde und endgültige Scheidungsurkunden, Nichtigkeitsurkunden oder Sterbeurkunden
- Zertifikate ohne Behinderung
- Aufenthaltsbescheinigungen - von einem Konsularbeamten in Spanien
- Bescheinigungen über die konsularische Inschrift - von einem Konsularbeamten in Spanien

Alle zivilrechtlichen Dokumente müssen Originale sein, die mit einem Apostille-Stempel versehen sind.

Allen in einer Fremdsprache ausgestellten Dokumenten muss eine vom spanischen Konsulat beglaubigte offizielle spanische Übersetzung beigefügt sein. Lassen Sie Dokumente von einem vereidigten spanischen Übersetzer (Traductor Jurado) übersetzen.

Sie müssen achtzehn Jahre alt sein, um in Spanien heiraten zu können.

Bekanntmachung über die Absicht zu heiraten und Zertifikate ohne Behinderung

Bevor die Hochzeit stattfinden kann, sollte 21 Tage lang eine Absichtserklärung auf der konsularischen Anschlagtafel angezeigt werden, und die Parteien müssen 21 Tage lang in diesem konsularischen Bezirk ansässig sein.

Nach Veröffentlichung der Absicht, 21 Tage zu heiraten und zu wohnen, kann vor Konsularbeamten in Spanien eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnet werden, aus der hervorgeht, dass die Parteien ledig sind und frei heiraten können. Dies wird als Zertifikat ohne Behinderung bezeichnet.

Zivilzeremonien

Anträge auf standesamtliche Trauung sind beim örtlichen Standesamt (Registro Civil), beim Bezirksgericht (Juzgado) oder beim Rathaus anstelle der beabsichtigten Eheschließung zu stellen.

Anträge auf standesamtliche Eheschließung in Madrid sind einzureichen unter:

Standesamt
Calle Pradillo, 66
Madrid
Telefon: 91-397-3700

Anträge auf standesamtliche Eheschließung in Barcelona sind einzureichen unter:

Standesamt
Plaça Duc de Medinaceli, 2
Barcelona
Telefon: 93-412-0474

Das spanische Recht scheint es nicht-spanischen Einwohnern zu erlauben, in Spanien zu heiraten, aber verschiedene autonome Gemeinschaften in Spanien interpretieren dieses Gesetz unterschiedlich. Außerhalb von Madrid muss eine Partei der Hochzeit möglicherweise spanischer Staatsbürger oder Einwohner sein. Um Enttäuschungen und Frustrationen zu vermeiden, wenden Sie sich an die regionalen Behörden, bei denen Sie heiraten möchten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das zuständige lokale Standesamt.

Religiöse Zeremonien - Römisch-Katholische Kirche

Für eine katholische Zeremonie mit einem Ausländer ist die Erlaubnis des Bistums erforderlich. Diese Erlaubnis kann ein bis drei Wochen dauern.

Für katholische Ehen müssen die erforderlichen Dokumente dem Priester vorgelegt werden, der die Zeremonie durchführt.

Folgende zusätzliche Unterlagen sind erforderlich:

- Taufurkunden - ausgestellt innerhalb der letzten sechs Monate, beglaubigt durch das Bistum der Ausstellung und begleitet von einer beglaubigten Übersetzung

- Eidesstattliche Erklärungen von Eltern, die vom örtlichen Pfarrer bezeugt wurden - eidesstattliche Erklärungen, aus denen hervorgeht, dass keine der Parteien zuvor vom Bistum des Wohnortes der Eltern verheiratet, autorisiert und versiegelt wurde.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

Bistum Madrid
Calle Bailen, 8
Madrid
Telefon: 91-454-6400

Bistum Barcelona
Calle del Bisbe, 5
Barcelona
Telefon: 93-270-1010

Religiöse Zeremonien - Andere

Das spanische Recht erkennt jetzt auch protestantische, islamische und jüdische Ehen als gültig an, ohne dass eine zweite standesamtliche Trauung erforderlich ist. Paare, die im Rahmen dieser Zeremonien heiraten, müssen jedoch zunächst die Genehmigung der Zivilbehörden einholen, indem sie die erforderlichen Dokumente vorlegen.

Um Enttäuschungen zu vermeiden, wenden Sie sich rechtzeitig vor der geplanten Heirat an die zuständigen örtlichen Kirchenbehörden. Um nach spanischem Recht als gültig anerkannt zu werden, müssen nichtkatholische religiöse Hochzeiten anschließend bei den örtlichen Zivilbehörden registriert werden.

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