In Frankreich heiraten
Eine romantische Hochzeit in Frankreich ... das Zeug, aus dem Träume gemacht sind! Wenn Sie vorhaben, in Frankreich zu heiraten, gibt es mehrere rechtliche Rahmenbedingungen. Der Schlüssel zum Erfolg ist wie immer eine gute Forschung und Vorbereitung.

Erkundigen Sie sich immer rechtzeitig bei Ihrer Botschaft nach den aktuellen Anforderungen. Viele Botschaften empfehlen, dass Sie Ihre französische Hochzeit über eine professionelle Agentur arrangieren. Hier sind jedoch einige Richtlinien, wenn Sie sich dafür entscheiden, es selbst zu tun.

Unterlagen

Folgende Dokumente werden benötigt:

- Pässe
- Geburtsurkunden
- Wohnsitznachweis (Stromrechnungen usw.)
- Nachweis der Beendigung aller früheren Ehen - Original- oder beglaubigte Kopien von endgültigen Scheidungsurteilen, Nichtigkeitsurteilen oder Sterbeurkunden
- Bescheinigungen über Familienstand / Zölibat (von der Botschaft in Frankreich zur Verfügung gestellt)
- Eidesstattliche Erklärung
- Ärztliche Bescheinigung

Eidesstattliche Erklärung - Notarielle Erklärung eines Rechtsanwalts, der sowohl in Frankreich als auch im Heimatland zugelassen ist und bestätigt, dass die Parteien frei sind, eine Ehe einzugehen, und dass die Ehe im Wohnsitzland anerkannt wird.

Medizinische Zertifikate - Wird weniger als zwei Monate vor dem Datum der Heirat von einem Arzt in Frankreich oder von einem von Ihrer französischen Botschaft oder Ihrem französischen Konsulat zugelassenen Arzt ausgestellt.

Alle zivilrechtlichen Dokumente müssen Originale sein, die mit einem Apostille-Stempel versehen sind.

Alle in einer Fremdsprache ausgestellten Dokumente müssen von offiziellen Übersetzungen begleitet sein, die vom französischen Konsulat überprüft wurden.

Wohnsitzerfordernisse und Veröffentlichungen von Banns

Mindestens eine der Parteien muss in der Stadt gewohnt haben, in der die Hochzeit 30 Tage lang stattfinden soll. Nach diesen 30 Tagen muss das Paar die Eheverbote 10 Tage vor der Hochzeit im Rathaus veröffentlichen. Daher beträgt die Mindestaufenthaltsdauer 40 Tage, bevor eine standesamtliche Zeremonie stattfinden kann. Auf diese Wohnsitzerfordernis kann nicht verzichtet werden.

Einzelheiten erfahren Sie beim örtlichen Rathaus (Mairie). Einige verlangen möglicherweise, dass die Dokumente 10 Tage oder länger vor der Veröffentlichung der Verbote vorgelegt werden.

Zeremonien

Nur standesamtliche Hochzeiten sind gesetzlich anerkannt. Eine religiöse Zeremonie darf nur nach einer standesamtlichen Zeremonie durchgeführt werden. Die Eheschließungen werden im Rathaus der Stadt durchgeführt, in der mindestens eine der Parteien die Wohnsitzerfordernisse erfüllt hat.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

Mairie de Paris
Hôtel de Ville
29, Rue de Rivoli
75004 Paris
Telefon: 01 42 76 40 40

Kontaktinformationen für Mairies in ganz Frankreich finden Sie unter:

- Vereinigung der Mairies de Grandes Villes de France (Großstädte)
- Association des Mairies de France

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